43 Mitarbeiter entlassen

Die Verweildauer in der Transfergesellschaft für die Kurzarbeit beträgt maximal zwölf Monate. In dieser Zeit ist unter anderem die ununterbrochene Beitragsleistung in die Rentenversicherung, die Berechnung Kurzarbeitergeld ist mit dem Bezug von Kurzarbeitergeld und die zusätzliche komplette Abfindung nach dem Konzernsozialplan mit höherer Einmalzahlung für Kinder (2500 Euro) sowie die Aufstockung um das juristisch so genannte „Begrüßungsgeld“ von 1500 Euro gesichert.

Auch Nebentätigkeiten und Mini-Jobs sind möglich. Kürzlich bei einer Mitarbeiterversammlung stimmte etwa die Hälfte der Betroffenen dem Wechsel zu. Einige wollen laut Bergmann gegen die Kündigung klagen. Andere haben sich noch nicht entschieden.

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